Anerkennung als Kur- und Erholungsort: Tourismusverband Schleswig-Holstein

Anerkennung als Kur- oder Erholungsort

Mit dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Schleswig-Holstein vom 16. Dezember 2003 wurde § 62 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) dahingehend geändert, dass sämtliche Verordnungen, die bis zum 01. Januar 200 erlassen sind, ohne Möglichkeit einer Verlängerung mit Ablauf des 31. Dezember 2008 ihre Gültigkeit verlieren. Die „Landesverordnung für die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort“ ist von dieser Regelung betroffen. Der LVO liegen die Begriffbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) zu Grunde. Auf Bundesebene wird derzeit eine Überarbeitung der Begriffsbestimmungen vorbereitet, mit der in zwei bis drei Jahren zu rechnen ist. Danach soll dann auch die LVO grundlegend überarbeitet werden.

Der TVSH hat sich intensiv mit den Planungen des Landes beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser neue Erlass keinesfalls die Anforderungen an die neuen Markterfordernisse abbildet, sondern im Gegenteil die Gefahr birgt, falsche Signale in die Kommunen zu senden und dadurch Fehlentwicklungen zu begünstigen.

Aus diesem Grund hatte der TVSH das Land gebeten zu prüfen, ob durch ein Moratorium ein Beibehalten des jetzigen Status möglich wäre, bis die angekündigte Überarbeitung des DHV vorliegt. Der Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Kirchenaustrittsgesetzes“ enthält eine Fristverlängerung des § 62 Abs. 3 Satz 1 LVwG bis zum 31. Dezember 2009. Somit würde die Notwendigkeit der Überarbeitung der LVO Kur- und Erholungsorte entfallen.

Die in der LVO zu Grunde gelegten Begriffsbestimmungen für Heilbäder und Kurorte sind als Grundlage zur Bewertung heutiger Angebote, die sich im Umfeld eines komplett neuen Marktes positionieren müssen, ungeeignet. Ein Festhalten an diesen Bedingungen würde die Orte unter Umständen zu überflüssigen oder gar zu Fehlinvestitionen drängen. Dies würde im Ergebnis die Bemühungen um die Umsetzung des Tourismuskonzeptes, insbesondere der Leitprojekte „Optimierung der touristischen Infrastruktur“ und „Optimierung der lokalen Strukturen“ geradezu konterkarieren.

Die ausführliche Stellungnahme des TVSH steht im Mitglieder-Bereich zum Download bereit.