Gegenseitige Anerkennung der Gästekarten / Kurkarten
Die meisten Kurabgabe erhebenden Gemeinden haben rechtsverbindlich der gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten in Schleswig-Holstein zugestimmt. Somit hat jeder schleswig-holsteinische Urlaubsgast, der im Besitz einer Kurkarte aus den nachfolgend aufgelisteten Gemeinden ist, das Recht zum einmaligen kurtaxfreien Besuch im Rahmen eines Tagesausflugs einer anderen in der Liste aufgeführten schleswig-holsteinischen Tourismusgemeinde. Dabei ist nicht nur der Strandbesuch in diese Regelung einbezogen, sondern auch die Nutzung von anderen mit der Kurkarte vergünstigten Einrichtungen oder der Besuch von Veranstaltungen.
In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte / Gästekarte zum einmaligen, kurabgabefreien Besuch anerkannt (Stand: 01. Mai 2011):
| Ostsee | Binnenland | Nordsee |
|---|---|---|
|
|
|
Die teilnehmenden Orte informieren bitte die zuständigen MitarbeiterInnen und die Gäste in geeigneter Form.
Orte, die Interesse haben, an der Aktion teilzunehmen, melden sich bitte in der Geschäftsstelle des TVSH.
