Bäderverordnung
Die schleswig-holsteinische Bäderreglung hat am 31.10.2008 ihre Gültigkeit verloren. Als Nachfolgeregelung hat das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr eine „Bäderverordnung“ entworfen, die gleichzeitig auch die Nachfolgeregelung für die „Landesverordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten“ darstellt.
Der TVSH sieht in der Deregulierung und Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des schleswig-holsteinischen Tourismus. Längere Öffnungszeiten ermöglichen entspanntes Einkaufen, das neben der Erholung in intakter Natur und dem Besuch kultureller Veranstaltungen zu den wichtigsten Erwartungen der Gäste in Schleswig-Holstein gehört.
Die ausführliche Stellungnahme steht im Mitglieder-Bereich zum Download bereit.

