Förderrichtlinien: Tourismusverband Schleswig-Holstein

Förderrichtlinien

Bis zum Jahr 2007 bildete die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen“ vom 24. Februar 2004 die rechtliche Grundlage für die Förderung touristischer Infrastrukturprojekte. Diese wurde vor dem Hintergrund der im November 2006 beschlossenen neuen Tourismusstrategie des Landes und der am 01. Januar 2007 neu begonnenen EU-Förderperiode überarbeitet. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass es seither zwei Richtlinien gibt, bei welchen zwischen touristischen Infrastrukturprojekten und nicht-investiven touristischen Projekten unterschieden wird. Für nicht-investive Projekte gab es bislang keine eigene Richtlinie. Die Förderung entsprechender Projekte basierte auf den Auswahl- und Fördergrundsätzen des Regionalprogramms 2000. Generell erfolgt eine Förderung nun nur noch dann, wenn ein Projekt strategiekonform mit der neuen Tourismusstrategie des Landes ist. Darüber hinaus bedarf es in der Regel zusätzlich eines Tourismuskonzeptes des jeweiligen Ortes, das die Vorgaben der Landesstrategie ortsbezogen aufgreift. Die Förderung von erlebnisorientierten Einrichtungen, die bislang ebenfalls nur auf den Auswahl- und Fördergrundsätzen des Regionalprogramms 2000 basierte, ist in die Infrastrukturrichtlinie integriert. Als neuer Förderbestand wurde die tourismusorientierte Ortsbildgestaltung aufgenommen.

Der TVSH hatte eine umfassende Stellungnahme mit Anmerkungen zu den einzelnen Punkten beim Land eingereicht, von denen viele in die Richtlinien übernommen wurden. Insbesondere in Bezug auf Klarheit und Transparenz bei der Förderproblematik hat der TVSH die neuen Förderrichtlinien begrüßt. So werden die Neueinführung der Richtlinie für nicht-investive Projekte, die Regelung, dass nur noch strategiekonforme Projekte gefördert werden sowie die Integration der erlebnisorientierten Einrichtungen in die entsprechende Förderrichtlinie als sinnvoll und richtig erachtet.

Die Stellungnahme des TVSH steht im Mitglieder-Bereich zum Download bereit.