Immissionsschutzgesetz
Die Initiative des Tourismusverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hatte Erfolg: Im Januar 2009 ist das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) zunächst auf drei Jahre befristet in Kraft getreten.
Bisher hat das Land Schleswig-Holstein im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern von seiner Gesetzgebungskompetenz zum Schutz vor und zur Vermeidung von Immissionen, die ihre Ursache im menschlichen Verhalten haben, keinen Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit haben sich der TVSH und einige Gemeinden jedoch mehrfach an das Ministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass es beispielsweise im Hinblick auf ruhestörenden Lärm zu bestimmten Tageszeiten oder Immissionen von Brauchtumsfeuern keinerlei örtliche Regelungsbefugnisse gibt. Diesbezügliche kommunale Regelungen, die Anfang der neunziger Jahre nach Streichung des Begriffs der öffentlichen Ordnung im Landesverwaltungsgesetz getroffen wurden, verloren mangels einer gesetzlichen Grundlage ihre Gültigkeit. Im Zuge unterschiedlicher Freizeitaktivitäten (Brauchtumsfeuer, Großveranstaltungen usw.) sowie angesichts anderer Lärmbelästigungen in besonders empfindlichen Gebieten wurde der örtliche Bedarf für Regelungen besonders in vom Tourismus geprägten Gemeinden immer dringender.
Die Stellungnahme des TVSH steht im Mitglieder-Bereich zum Download bereit.
