Kurabgabe: Tourismusverband Schleswig-Holstein

Kurabgabe

Gemeinsam mit den Gemeinden Büsum, Grömitz, St. Peter-Ording, Sylt-Ost, Timmendorfer Strand, Westerland, Wittdün/Amrum und der Insel Fehmarn hat der TVSH im Jahr 2007 die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur „Umwandlung der Kurabgabe in einen indirekten Beitrag“ in Auftrag gegeben. Angestrebt wird, eine Erhebungsform der Kurabgabe einzuführen, die nicht auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen beruht, sondern durch eine Änderung bzw. Ergänzung in § 10 KAG eine neue gesetzliche Regelung schafft.

Nachdem die Auftraggeber der Studie das Modell im Jahr 2008 grundsätzlich für praxistauglich hielten, wurde vereinbart, vor der Initiative in Richtung Innenministerium zur Änderung des KAG die IHK und den DEHOGA Schleswig-Holstein über das Vorhaben zu informieren und möglichst als Partner zu gewinnen – zumindest aber einen Widerstand dieser beiden für das Vorhaben wichtigen Meinungsträger zu vermeiden.

Beide Organisationen haben trotz der vorhandenen Bedenken Offenheit signalisiert, das Modell zu prüfen. Im positiven Fall wird der TVSH die Gesetzesinitiative in den kommenden Monaten voran bringen können.

Nähere Informationen zu den Ergebnissen des Gutachtens erhalten Sie in unserem Mitglieder-Bereich.