Sommerferienregelung: Tourismusverband Schleswig-Holstein

Sommerferienregelung für die Jahre 2011 - 2017

Im Mai 2008 wurde auf der Kultusministerkonferenz die Entscheidung zur Sommerferienregelung für die Jahre 2011 bis 2017 getroffen. Das Ergebnis dieser Entscheidung ist eine durchschnittliche Gesamtferiendauer von 82,5 Tagen. Damit wird der ursprünglich diskutierte Entwurf mit 81,3 Tagen durchschnittlicher Dauer nur unwesentlich verbessert und die Wünsche der Tourismusbranche nach Ausschöpfung eines 90-Tagezeitraumes leider überhaupt nicht erfüllt. Die beabsichtigte Regelung für das Jahr 2014 mit nur 73 Ferientagen kann sogar als Katastrophe für den Deutschlandtourismus bezeichnet werden.

Der TVSH hat im Vorfeld der Entscheidung sowohl in direkten Schreiben und Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und dem Ministerpräsidenten die Notwendigkeit einer räumlichen und zeitlichen Entzerrung deutlich gemacht. Auch über die IHK, den DTV, den BTW und andere Organisationen wurde der Versuch einer Einflussnahme auch über Bundestagsabgeordnete unternommen. Im Ergebnis allerdings ohne jeden Erfolg. Die KMK entscheidet offensichtlich vollkommen autark ausschließlich nach schulpädagogischen Überlegungen, ohne dass eine Einflussnahme der Wirtschaftsministerkonferenz oder der Ministerpräsidentenkonferenz besteht.

In Deutschland werden durchschnittlich täglich rund 1 Million Übernachtungen in gewerblichen Unterkünften getätigt. Allein in den Ferienmonaten Juli und August waren es im Jahr 2007 42,7 Mio. bzw. 44,7 Mio. Übernachtungen. In den Monaten Juni und September waren es im vergangenen Jahr 35,8 bzw. 37,7 Mio. Übernachtungen von in- wie ausländischen Gästen, davon auch viele Familien mit schulpflichtigen Kindern. Im Vergleich dazu werden in den restlichen Monaten des Jahres durchschnittlich „nur“ 20 – 30 Mio. Übernachtungen gezählt.

Die Konzentration auf nur wenig mehr als 70 Tage wird sich zweifelsohne dramatisch auf die Auslastung in den touristischen Destinationen auswirken. Die Nachfrage wird das Angebot touristischer Leistungen bei Weitem übersteigen, während in den Randzeiten Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Deutschland erhebliche Leerstände und Umsatzrückgänge zu beklagen haben werden.

Die Stellungnahme des TVSH steht im Mitglieder-Bereich zum Download bereit. Darüber hinaus hat der TVSH sein Unverständnis in einer Presseerklärung zum Ausdruck gebracht.