Sondernutzung am Meeresstrand
Mit Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes am 06.03.2007 sind die bis zu jenem Zeitpunkt ausführlichen Regelungen zur Sondernutzung am Meeresstrand entfallen.
Die Sondernutzung am Meeresstrand ist zentrales Fundament der Tourismuswirtschaft in unserem Land. Schleswig-Holsteins zentraler Produktvorteil sind die Strände. Die wachsenden Ansprüche der Gäste und das gleichzeitig wachsende Angebot von Konkurrenzdestinationen im In- und Ausland führen dazu, dass Schleswig-Holstein hier neue kreative Projekte konzipieren und umsetzen muss.
Generell hat der TVSH darum gebeten, eine weitestgehend flexible Sondernutzung zu ermöglichen, da Teile der Strände schon heute von einer touristisch vorrangigen Nutzung geprägt und Grundlage der Wertschöpfung in den Orten und Regionen sind.
Die ausführliche Stellungnahme des TVSH steht im Mitglieder-Bereich zum Download bereit.

