Sommerferienregelung

Kiel. Kiel-Marketing, Foto: K. Steigueber.

Sommerferienkorridor in den Jahren 2018 bis 2024 nur unzureichend ausgeschöpft  

Die Entscheidung der Kultusministerkonferenz über den Sommerferienkorridor 2018 bis 2024 ist gefallen: Mit durchschnittlich 84,6 Tagen liegt der gefundene Kompromiss deutlich unterhalb der angestrebten - und möglichen - 90 Tage.  

Die berechtigten touristischen Interessen haben bei der KMK erneut keine ausreichende Berücksichtigung gefunden. Auch den vom Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) geforderten Dialog mit der Tourismuswirtschaft hat die KMK nicht geführt.  

Anfang 2013 hatte die Diskussion über die Sommerferienregelung für die Jahre 2018 bis 2024 begonnen. Um eine katastrophale Situation, wie sie infolge der Regelung für die Jahre 2011 bis 2017 eingetreten ist, in Zukunft zu vermeiden, hatte der TVSH viel Einsatz gezeigt, um zu erreichen, dass die Belange der Tourismuswirtschaft erstmalig in vollem Umfang berücksichtigt werden.  

Position des TVSH

Grundsätzlich wird jede Regelung, die eine Verkürzung des gesamten Sommerferienzeitraums auf unter 90 Tage zur Folge hat, aus touristischer Sicht als nachteilig beurteilt und abgelehnt. Der TVSH setzt sich dafür ein, den Gesamtzeitraum, in den die Sommerferien in der Bundesrepublik gelegt werden, deutlich zu verlängern. Dies setzt voraus, dass sich auch die Bundesländer, die sich derzeit nicht am rollierenden System beteiligen, beweglicher zeigen müssen.  

Mit der Studie „Analyse der Ferienzeiten in Deutschland“ des Deutschen Tourismusverbands (DTV) und einer regionalisierten Studie für Schleswig-Holstein konnte der TVSH eine qualifizierte, wissenschaftlich fundierte Diskussionsgrundlage für die Planung der Ferienkorridore ab 2018 vorlegen.  

Auswirkungen einer Verkürzung des Sommerferienkorridors

Wirtschaftspolitik:

  • Die wirtschaftlichen Einbußen für Schleswig-Holstein durch die Ferienregelung belaufen sich auf ca. 15,6 Mio. Euro je nicht gewährten Ferientag
  • Für ganz Deutschland bedeutet dies Einbußen von bis zu 120 Mio. Euro je entfallenen Ferientag.
  • Durch die Verkürzung des Zeitraums wird die Nachfrage das Angebot touristischer Leistungen bei Weitem übersteigen, während Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Deutschland in den Randzeiten erhebliche Leerstände und somit Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. 
  • Kürzere Personaleinsatzzeiten bedeuten für die Betriebe auch größere Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. 
  • Eine Verkürzung des Sommerferienkorridors führt zu kurzzeitig erhöhtem Personalbedarf und gegebenenfalls zu Personalüberhang in nachfrageschwächeren Zeiten sowie zu erhöhten Personalkosten und zu Problemen, qualifiziertes Saisonpersonal zu finden.
  • Fehlende Umsätze in der Tourismusbranche bewirken geringere Steuereinnahmen. Werden der Tourismuswirtschaft Umsatzpotenziale entzogen, können notwendige Investitionen zur Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen, Ausstattung und Infrastruktur nicht getätigt werden.  

Sozialpolitik:

  • Bei einer Verkürzung des Sommerferienkorridors auf unter 90 Tage besteht zwangsläufig ein geringeres Angebot, das zu höheren Preisen führt, da sich die Nachfrage auf den kürzeren Zeitraum konzentriert. Dadurch sind insbesondere Familien mit schulpflichtigen Kindern benachteiligt – die Gruppe, die gesellschaftspolitisch einem besonderen Schutz unterstehen sollte und die zugleich eine der Hauptzielgruppen des Schleswig-Holstein-Tourismus ist.  

Verkehrspolitik:

  • Eine verkürzter Sommerferienzeitraum führt auf Schiene und Straße zu noch mehr extrem verdichteten Verkehrslagen bei der An- und Abreise.
  • Vor allem für Urlauber mit Kindern wird die Anreise stressiger und gefährlicher, da vermehrt Staus und Verkehrsengpässe zu befürchten sind.  

Hintergrund

Im „Hamburger Abkommen“ der Ministerpräsidenten der Länder von 1964 wurde vereinbart, dass Schülern jährlich eine Zahl von 75 freien Werktagen zusteht. Die Zeiträume der Sommerferien legt dabei die Kultusministerkonferenz fest. Die Regelung erfolgt jeweils für einen längeren Zeitraum. Der mögliche bundesweite Zeitkorridor für den Gesamtzeitraum der Sommerferien liegt bei 90 Tagen. Tatsächlich genutzt werden davon seit 2001 durchschnittlich 81,1 Tage. Der Negativrekord für den Gesamtzeitraum der Sommerferien lag mit nur 73 Tagen im Jahr 2014.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung des TVSH „Fauler Kompromiss der KMK durch Schönrechnerei“ Pressemitteilung zur Sommerferienregelung, 13.06.2014