Beteiligung des TVSH am Landesnaturschutzgesetz | 13.05.2015

Das MELUR hat einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetztes vorgelegt.

Der TVSH stimmte in seiner Stellungnahme dem vorgelegten Gesetzesentwurf nicht zu, insbesondere aufgrund der geplanten Einführung eines 150 m breiten Bauverbotsstreifens für den unbeplanten Innenbereich (GE § 35 Abs. 2 i. V. m. § 65 LNatschG).

Im Rahmen eines Gesprächs zwischen Minister Robert Habeck und den Vorsitzenden des TVSH am 14. April 2015 erläuterte der Vorstand dem Minister anhand von Beispielen, wie die beabsichtigte Änderung des § 35 LNatSchG konkrete Planungsvorhaben touristischer Orte gefährden würde. Daraufhin räumte der Minister dem TVSH die Möglichkeit ein, einen Vorschlag zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes zu unterbreiten.

Der Vorschlag des TVSH zur Änderung des Landesnaturschutzgesetztes befindet sich zur Zeit in der Abstimmung und wird dann allen Mitgliedern zur Abstimmung übersandt. Danach wird diese Fassung dem MELUR übermittelt.