Wir nehmen u. a. Bezug auf folgende (Ihnen bereits vorliegende) Stellungnahmen unserer Mitglieder sowie weiterer Unternehmen: Gemeinde Behrensdorf, Gemeinde Hasselberg, Gemeinde Hohwacht, Heiligenhafener Verkerhrsbetriebe GmbH & Co. KG, IHK Schleswig-Holstein, Ostseefjord Schlei GmbH, Stadt Fehmarn, Fremdenverkehrsverein Westfehmarn, Wassersport Fehmarn e. V., Wassertourismus in Schleswig-Holstein e. V. (love the sea Schleswig-Holstein).
Wassersportarten wie Kitesurfen, Windsurfen, Stand-Up-Paddling oder Segeln sind integraler Bestandteil des touristischen Angebots und tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung in den Küstenregionen bei – von Beherbergung und Gastronomie bis hin zu Verleihstationen und Surfschulen. Die Tourismusakteure an der Ostsee können die in Teilen der Schutzwürdigkeitsgutachten empfohlenen pauschalen und langfristigen Befahrensverbote - teils vom 15. September bis zum 15. April - nicht akzeptieren. Diese Fristen greifen erheblich in die tourismusrelevante Saison ein, insbesondere in die Herbstferien und die verlängerte Saisonzeit, in der viele Gäste gezielt Wassersportangebote nutzen. Wir möchten daher auf die Empfehlungen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 verweisen, die eine Schutzperiode von November bis Ende März vorsieht. Diese Lösung ermöglicht einen wirksamen Schutz sensibler Vogelrastzeiten, ohne den nachhaltigen Tourismus unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Ein vollständiges Ankerverbot – etwa zum Schutz von Seegraswiesen – ist naturschutzfachlich nachvollziehbar, muss jedoch praktikable Ausweichmöglichkeiten beinhalten. Der TVSH unterstützt die Forderung, z. B. umweltschonende Mooringbojen als Alternative zum freien Ankern zuzulassen. Diese ermöglichen einen gezielten Schutz sensibler Böden, ohne das Festmachen grundsätzlich zu verbieten.
Die touristische Erreichbarkeit vieler Hafenstandorte ist auf regelmäßige Ausbaggerungen angewiesen. Bei der Planung der Naturschutzgebiete in der Ostsee sollte darauf geachtet werden, dass bisher genutzte Verbringungsflächen auch künftig verfügbar und rechtssicher nutzbar bleiben. Einschränkungen in diesem Bereich könnten mittelfristig die Funktionalität ganzer Häfen gefährden.
Freizeitfischerei und traditionelles Küstenangeln sind tief in der maritimen Kultur Schleswig-Holsteins verwurzelt. Diese Aktivitäten haben nur punktuelle Auswirkungen auf die Schutzgüter und sind in der Regel gut steuerbar. Eine pauschale Einschränkung dieser Nutzung ist nicht verhältnismäßig. Vielmehr sollte eine zonierte oder saisonale Regelung geprüft werden, die sowohl den Schutzinteressen als auch den sozialen und wirtschaftlichen Aspekten gerecht wird.
Ein erfolgreicher Ostseeschutz erfordert die Akzeptanz bei der Bevölkerung und der regionalen touristischen Akteure. Um diese zu erreichen, sind eine klare und verständliche Kommunikation der Schutzgebiete sowie eine frühzeitige und transparente Einbindung von Tourismus- und Wassersportakteuren in die Planung erforderlich. Auch die vorhandene Infrastruktur muss berücksichtigt und für deren Erhalt müssen ggf. Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Der TVSH bekräftigt seine Unterstützung für einen wirksamen Ostseeschutz, er weist jedoch auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit hin. Starre Reglementierungen und generelle Befahrensverbote ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage sind nicht gerechtfertigt. Benötigt werden stattdessen differenzierte, saisonale Lösungen im Sinne des Aktionsplans Ostseeschutz 2030, die mit den Belangen des naturnahen und wirtschaftlich relevanten Tourismus in Einklang stehen.