Neufassung der Richtlinie zur Förderung investiver touristischer Projekte | 16.07.2018

Am 9. Juli 2018 wurde die Neufassung der investiven Tourismusförderrichtlinie im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) werden Fördermittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Projekte zur Aufwertung touristischer Infrastrukturen sowie für investive Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes vergeben.

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes“ vom 26. Oktober 2015 (Amtsblatt Schl.-H. 2015, S. 1202) mit Änderungen vom 22. August 2016 (Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 756).

Um die Rahmenbedingungen zu optimieren und Förderlücken zu schließen, wurde die bestehende Richtlinie überarbeitet. Der beiliegenden Synopse kann entnommen werden, welche Punkte im Wesentlichen geändert wurden. Daneben sind einige redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen in die Neufassung der Richtlinie aufgenommen worden.

Der Tourismusverband Schleswig-Holstein hatte Anfang des Jahres die Möglichkeit genutzt, eine Stellungnahme zur Neufassung der Förderrichtline für investive touristische Projekte abzugeben und wird sich weiterhin für die Aufnahme touristischer Infrastruktur in die Förderung einsetzen.

Hier können Sie die neue Richtlinie zur Förderung investiver touristischer Projekte einsehen.