Plattformsteuertransparenzgesetz / DAC7 | 04.01.2024

Seit diesem Jahr laufen die Vorbereitungen auf neue Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber. Hintergrund ist das Plattformsteuertransparenzgesetz / DAC7.

Zu den betroffenen Betreibern digitaler Plattformen können auch Portale gehören, die eine Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichen. Seit dem 18. Dezember 2023 können die Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern über eine Schnittstelle erfolgen.

Mitglieder des TVSH können an einem Zoom-Meeting des Deutschen Tourismusverbands und des Deutschen Ferienhausverbands am 18. Januar teilnehmen, bei dem über die Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber gesprochen wird und Feedback für die fortlaufenden Gespräche mit Bundestag und Bundesregierung zusammen getragen werden. Melden Sie sich gerne bei Petra Rörsch, info@tvsh.de für weitere Informationen.