Sonderförderprogramm Tourismus | 17.03.2015

Auf den Regionalkonferenzen zur Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025 am 30. Januar 2015 in Büdelsdorf, am 23. Februar in Lübeck und am 26. Februar 2015 in Husum gab das Tourismusreferat die Eckpunkte des „Sonderförderprogramms Tourismus“ für die Förderperiode 2014 bis 2020 bekannt.

Das Sonderförderprogramm Tourismus als „virtuelles Dach“ aller Fördermöglichkeiten im Tourismus wird gespeist durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Zu den Elementen des Sonderförderprogramms zählen:

  • Förderung innovativer Investitionen von kleinen und mittleren Beherbergungsbetrieben im Rahmen von Neuerrichtungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben,
  • Förderung von Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Erschließung von Auslandsmärkten („Internationalisierung“),  
  • Förderung des Aufbaus und der Aufwertung öffentlicher touristischer Basisinfrastrukturen,
  • Förderung von Modellvorhaben zur energetischen Optimierung kommunaler Thermen und Erlebnisbäder,
  • Förderung von Maßnahmen zur touristischen Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes,
  • Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus im ländlichen Raum,
  • Förderung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ,  
  • Förderung des „Umsetzungsmanagements Tourismus“.

Zurzeit werden die Strukturen und Richtlinien für die neuen Förderprogramme erarbeitet. Der finanzielle Rahmen für das Sonderförderprogramm hat sich in den letzten Monaten weiter konkretisiert:

Nach derzeitigem Planungsstand hat sich die Situation in der GRW gegenüber der vergangenen Förderperiode sogar verbessert. Hier stehen im Zeitraum 2014-2020 voraussichtlich insgesamt rund 250 Millionen Euro branchenübergreifend für öffentliche Infrastrukturen und Unternehmensförderungen zur Verfügung. Im Zeitraum 2007-2013 waren es 184 Millionen Euro. Auch wenn der Tourismusbereich innerhalb der GRW keinen eigenen Förderkorridor hat und sich im Wettbewerb mit anderen Branchen messen muss, bestehen hier umfangreiche Fördermöglichkeiten für gute Ideen und Konzepte.

Aus dem EFRE stehen für die Unterstützung von Vorhaben zur touristischen Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes sowie für Maßnahmen zur energetischen Optimierung kommunaler Thermen und Erlebnisbäder zusammen rund 33 Millionen Euro zur Verfügung. Für die einzelbetriebliche Förderung innovativer Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen sind im EFRE branchenübergreifend rund 18 Millionen Euro und für die Förderung von Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten rund 4 Millionen Euro eingeplant. Auch hier bestehen für Unternehmen der Tourismuswirtschaft sehr gute Chancen, sich im Wettbewerb mit Unternehmen anderer Wirtschaftszweige durchzusetzen und überdurchschnittlich von diesen Mitteln zu profitieren.

Ein Überblick über das Sonderförderprogramm sowie aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung sind auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums zu finden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015.