Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Tourismusverband Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.tvsh.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Zusammenfassend fehlt es einigen Bedienelementen und Grafiken an aussagekräftigen Alternativtexten. Dem Video auf der Inhaltsseite fehlt es zudem an der Untertitelung.

Fehlende oder nicht sinnvoll gesetzte HTML-Strukturelemente beschränken die Wahrnehmbarkeit der Webseite.

Links und andere verlinkte Bedienelemente werden bei Fokussierung häufig nur durch Änderung der Farbe umgesetzt. Dies hat Auswirkungen auf die Unterscheidbarkeit innerhalb des Webauftritts.

Die Bedienbarkeit ohne Maus ist teilweise dadurch eingeschränkt, dass einige Elemente nicht mit der Tastatur erreichbar sind. Auf der Formularseite ist zudem die Tabulator-Reihenfolge nicht schlüssig.

Der Tastaturfokus ist im gesamten Webauftritt nicht deutlich genug erkennbar, was ebenfalls die Bedienung mit Tastatur erschwert.

Des Weiteren sind im gesamten Webauftritt Syntaxfehler vorhanden. Fehler in der Syntax können zudem die Benutzung der Seite mit assistiven Technologien erschweren.

Für die BITV-Konformität fehlen die Erklärung zur Barrierefreiheit und Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.09.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von Dataport am 23.02.2022 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.09.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an: Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V., Petra Rörsch, Telefon: 0431-5601050, Mail: petra.roersch@tvsh.de.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel

 

Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620, E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de