Finanzielle Unterstützung
Um Unternehmen in der Coronakrise finanziell zu unterstützen, haben Bund, Land und Förderbanken Hilfsprogramme ins Leben gerufen.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe / November- und Dezemberhilfe
Zusätzlich zur Überbrückungshilfe kann ein Antrag auf Außerordentliche Wirtschaftshilfe (“Novemberhilfe” und “Dezemberhilfe”) gestellt werden. Die Antragstellung der Novemberhilfe läuft seit dem 25. November 2020. Die Dezemberhilfe seit dem 23. Dezember 2020. Beide Hilfen können bis einschließlich 30. April beantragt werden.
Mit der November- und Dezemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November und Dezember 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Weitere Details zur geplanten außerordentlichen Wirtschaftshilfe entnehmen Sie der Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen.
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds unterstützt Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23. März 2020 durch staatliche Verordnung im Zuge der Coronakrise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Innerhalb der ersten vier Tage seit Start des spezifischen Kreditprogramms für Hotellerie und Gastronomie hat die IB.SH 147 Anträge bewilligt und 28,9 Millionen Euro an ausgezahltem Antragsvolumen bereitgestellt. Alle Informationen zur Beantragung erhalten Sie auf der Website der IB.SH.
IB.SH Härtefallfonds Mittelstand
Die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) den Härtefallfonds Mittelstand konzipiert. Der Härtefallfonds Mittelstand soll haupterwerbliche, private Unternehmen unterstützen, die im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind oder einen solchen erwarten. Dabei werden nur durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von bereits eingetretenen oder zu erwartenden Umsatzausfälle zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe gefördert. Diese werden nicht durch bereits gewährte bzw. ausgezahlte Fördermittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gedeckt.
Die Förderlotsen beraten hierzu unentgeltlich: E-Mail: foerderlotse@ib-sh.de.
Auf der Website der IHK finden Sie eine Übersicht über weitere finanzielle Hilfsprogramme.
Weitere Informationsportale
- Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zu finanziellen Unterstützungshilfen
- Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Themen Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft, Unterstützung für Unternehmen
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen
- Beantragung von Mitteln aus dem Kreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über Ihre Hausbank. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der KfW. Zur Beantragung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank!