Finanzielle Unterstützung
Um Unternehmen in der Coronakrise finanziell zu unterstützen, haben Bund, Land und Förderbanken Hilfsprogramme ins Leben gerufen.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe / Corona-Novemberhilfe
Am 28. Oktober 2020 wurde von der Bundesregierung beschlossen, für die von den Pandemie bedingten temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben und kann aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind, finanziert werden. Der Erstattungsbetrag soll 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
Weitere Details zur geplanten außerordentlichen Wirtschaftshilfe entnehmen Sie der Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen.
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds unterstützt Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23. März 2020 durch staatliche Verordnung im Zuge der Coronakrise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Innerhalb der ersten vier Tage seit Start des spezifischen Kreditprogramms für Hotellerie und Gastronomie hat die IB.SH 147 Anträge bewilligt und 28,9 Millionen Euro an ausgezahltem Antragsvolumen bereitgestellt. Alle Informationen zur Beantragung erhalten Sie auf der Website der IB.SH.
Die Förderlotsen beraten hierzu unentgeltlich: E-Mail: foerderlotse@ib-sh.de.
Auf der Website der IHK finden Sie u.a. eine Übersicht über die folgenden Programme:
- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
- Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni das zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Neben der befristeten Senkung des Umsatzsteuersatzes beinhaltet das Steuerhilfegesetz auch die Verschiebung des Fälligkeitszeitpunkts der Einfuhrumsatzsteuer, einen steuerlichen Verlustrücktrag, befristete (Wieder-)Einführung einer degressiven AfA, Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung, die Verlängerung der Fristen für die Reinvestitionsrücklage, die Anrechnung der Gewerbesteuer bei Einkünften aus Gewerbebetrieb sowie die Erhöhung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsfreibetrags. Alle Infos zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hat die IHK für Sie zusammengestellt.
- Eigenkapital-Hilfe für Start-ups und kleine Mittelständler
- Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Corona-Hilfen neben den Zuschuss- und Darlehensprogrammen nun auch ein neues Beteiligungsprogramm aufgelegt, und zwar für Start-ups und kleine Mittelständler. Bis Ende 2020 werden Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen mit einem Volumen von insgesamt 15 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel stehen Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 75 Millionen Euro zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nunmehr nachweislich einen corona-bedingten Finanzierungsbedarf haben.
- Die Mittel können ab sofort bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) beantragt werden.
- Überbrückungshilfenfür kleine und mittelständische Unternehmen
- Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie eingeschränkt ist, können nach der Corona-Soforthilfe aktuell die Corona-Überbrückungshilfe als Zuschuss der Bundesregierung beantragen.
- Hier finden Sie die Antragsplattform, unter der Unternehmen ausschließlich über ihren Steuerberater, Wirtschafts- oder vereidigten Buchprüfer Anträge stellen können.
Weitere Informationsportale
- Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zu finanziellen Unterstützungshilfen
- Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Themen Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft, Unterstützung für Unternehmen
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen
- Beantragung von Mitteln aus dem Kreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über Ihre Hausbank. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der KfW. Zur Beantragung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank!