Sommerferienregelung 2011 - 2017

Büsum. Foto: Oliver Franke.

Regelung für das Jahr 2014 mit nur 73 Tagen Sommerferienzeitraum kann gravierende Folgen für den Deutschlandtourismus haben  

Im Mai 2008 wurde auf der Kultusministerkonferenz (KMK) die Entscheidung zur Sommerferienregelung für die Jahre 2011 bis 2017 getroffen. Das Ergebnis ist ein durchschnittlicher Sommerferienzeitraum für diese Jahre von 82,5 Tagen.  

Damit wurde der ursprüngliche Entwurf mit einem durchschnittlichen Sommerferienzeitraum von 81,3 Tagen nur unwesentlich verbessert. Die Wünsche der Tourismusbranche nach Ausschöpfung des möglichen 90-Tage-Korridors blieben leider unberücksichtigt. Die Festlegung eines Zeitraums von nur 73 Tagen für das Jahr 2014 kann sogar als Katastrophe für den Deutschlandtourismus bezeichnet werden.  

Aktivitäten des Tourismusverbands Schleswig-Holstein (TVSH)

  • Schreiben an und Gespräche mit den zuständigen Ministerien und dem Ministerpräsidenten
  • Versuch einer Einflussnahme durch Ansprechen von Bundestagsabgeordneten auch über die IHK, den Deutschen Tourismusverband (DTV), den Bundesverband der der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und andere Organisationen      
  • Pressemitteilungen  

Bewertung des TVSH

Die KMK entscheidet offensichtlich ohne Abstimmung mit der Wirtschaftsministerkonferenz oder der Ministerpräsidentenkonferenz ausschließlich nach schulpädagogischen Überlegungen.