Nahverkehr

Bad Bramstedt. Foto: Inga Interwies.

Der TVSH empfiehlt den Kommunen vor allem eine überörtliche Vernetzung und Vermarktung sowie ein gutes Mobilitätsmanagement.

Weitere Ideen aus dem Leitfaden des TVSH „Optimierung der touristischen Infrastruktur in Schleswig-Holstein“: 

  • Schaffung regionsweiter touristischer Mobilitätsplattformen mit mobilitätsbezogenen und weiteren touristischen Informationen, z.B. im Internet und an Infoterminals, bei Verfügbarkeit der Informationen auch in gedruckter Form
  • Aufbereitung des überörtlichen/überregionalen Tagesausflugsprogramms in Form von buchbaren Paketen unter Einbeziehung von Mobilitätsleistungen
  • Einsatz bedarfsgerechter Mehrkapazitäten zu bestimmten Themen, z.B. eines „Badebusses“ zur besseren Erreichbarkeit eines überörtlichen Spaßbads oder eines „Kulturbusses“ zur besseren Erreichbarkeit von kulturellen Abendveranstaltungen
  • Ausrichtung des ÖPNV-Angebots auf die Bedürfnisse der für die Lokalen Tourismus-Organisationen wichtigen Gästegruppen, z.B. durch Fahrradbeförderung im ÖPNV oder ÖPNV-Verbindungen von stark frequentierten Strandabschnitten
  • Aufbau von Mobilitätsservices und Bereitstellung entsprechender Informationen für Familien, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
  • Ausbau interessanter Mobilitätsformen, z.B. eines flächendeckenden Seebäderverkehrs, des Schienenverkehrs in historischen Zügen oder von Erlebnisangeboten auf Fähren
  • Weiterentwicklung und regionale Vernetzung der Tarifangebote 
  • Vernetzung der ÖPNV-Pläne und Abstimmung auf die Öffnungszeiten der für die Gäste wichtigen Infrastruktureinrichtungen

Landesweiter Nahverkehrsplan 2022 - 2027

Der TVSH hat im September 2021 eine Stellungnahme zum landesweiten Nahverkehrsplan 2022 - 2027 verfasst. Kritisch gesehen werden vor allem folgende Punkte:

  • Der Tourismus- und der Freizeitverkehr taucht zwar „versteckt“ an mehreren Stellen auf - dies wird der Bedeutung speziell des Tourismus für das Land Schleswig-Holstein bei Weitem nicht gerecht. Der Tourismus- und Freizeitverkehr bildet mittlerweile den höchsten Anteil am Verkehrsaufkommen mit weiter steigender Tendenz und ist damit auch ein zentrales Handlungsfeld der Mobilitätswende. Im „LNVP bis 2017“ hatte der Tourismus noch deutlich mehr Stellenwert (sogar mit einem eigenen Kapitel) und hat seitdem an Bedeutung eher noch weiter zugelegt. Hier bedarf es einer deutlich stärkeren Positionierung im LNVP - auch im Hinblick auf das ÖPNV-Potenzial.
  • Auf Seite 37 werden für die Marschbahn direkte Zugverbindungen (über Hamburg hinaus) angesprochen. Für den Bereich Freizeit und Tourismus haben solche überregionalen Zugverbindungen eine besondere Bedeutung und zwar prinzipiell für alle Tourismusregionen mit Bahnanbindung (also bspw. auch die Lübecker Bucht, Holsteinische Schweiz etc.).
  • Bei der Planung der Abfahrtzeiten ist im Interesse der Verbindungsherstellung zu anschließenden Fernverkehren die Abfahrtzeit in Hamburg so zu wählen, dass Umsteiger aus südlicheren Bundesländern z.B. die sogenannten "Schnellläufer" auch erreichen können. Bisher waren die auf Tagestouristen ausgerichtet, nicht auf die für den Tourismus wichtigeren Übernachtungstouristen
  • Die Schnittstelle Fahrrad – ÖPNV wird vor allem auf B+R konzentriert. Diese wichtige Partnerschaft sollte aber auch im Hinblick auf die SH-Radstrategie exklusiver dargestellt werden, auch mit den Aspekten Fahrradverleihsystem / Bike-Sharing, Fahrradmitnahme im ÖPNV und Tarif.
  • Tourismus kann in vielen ländlich geprägten Regionen dazu beitragen, den öffentlichen Verkehr zu erhalten und somit die allgemeine Standortqualität zu verbessern. Öffentlicher Alltags- und Freizeitverkehre müssen dafür besser verzahnt werden, um Nutzungssynergien zu ermöglichen.
  • Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Klimaschutzziele im LNVP an die aktualisierten bundesweiten Ziele angepasst werden sollten, wie viele Kommunen dies derzeit in ihren Mobilitätskonzepten vornehmen. Damit müssen die THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 % gesenkt und bis 2045 THG-Neutralität erreicht werden.
  • Die fehlende Priorisierung vieler Maßnahmen im SPNV ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel. So soll der Großteil der Maßnahmen erst ab 2027, teilweise sogar erst „nach 2030" umgesetzt werden. Angesichts der Dringlichkeit des Angebotsausbaus und der Bedeutung der Strecken ist ein zeitliches Vorverlegen der jeweiligen Maßnahmen unumgänglich.
  • Eine Attraktivitätssteigerung verbunden mit Verkehrszuwächsen ist ohne Maßnahmen der Infrastruktur insbesondere auf der sogenannten „Marschbahn“ Hamburg – Westerland nicht realisierbar.

Stellungnahme zum LNVPStell

Bahnlinien in Schleswig-Holstein

Downloaden Sie hier die Karte der Nahverkehrsbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) mit den Bahnlinien in Schleswig-Holstein und Hinweisen auf Einrichtungen für mobilitätsbeschränkte Reisende.

Bahnlinien in Schleswig-Holstein