Die Jugendherbergen im Norden sehen dank der touristischen Öffnungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen erstmals wieder Licht am Ende des Tunnels. Die Freude über die anreisenden Gäste ist groß, gleichzeitig bleiben aber noch Fragen offen. Denn anders als in Hotels oder Ferienwohnungen ist teilweise noch unklar, welche Regeln für die Belegung in Jugendherbergen gelten. Einerseits bieten sie touristische Übernachtungen an. Andererseits sind sie als außerschulischer Lernort im Bildungssystem verankert. Was gilt nun für die Häuser des gemeinnützigen DJH-Landesverbands Nordmark, einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe?
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