Der Tourismusverband Schleswig-Holstein setzt sich für die Freizeitfischerei an Schleswig-Holsteins Küsten ein | 19.02.2016

Kiel, 19.02.2016: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant Naturschutzgebiete im Fehmarnbelt und am Sylter Außenriff. Die Freizeitfischerei soll dort künftig verboten werden. Im Rahmen der Verbändebeteiligung setzt sich der Tourismusverband Schleswig-Holstein e. V. (TVSH) im engen Schulterschluss mit den Partnern in den Regionen gegen dieses Verbot ein.

In vielen Küstenorten Schleswig-Holsteins spielt das Thema Freizeitfischerei/Hochseeangeln eine bedeutende wirtschaftliche Rolle und trägt zur Imagebildung der Orte bei. Als ganzjähriges Angebot ist die Freizeitfischerei ein wesentlicher Baustein des touristischen Gesamtkonzeptes und trägt wesentlich zur Saisonverlängerung bei.

Im geplanten NSG "Fehmarnbelt" liegen einige der wichtigsten Fanggründe für die schleswig-holsteinischen Hochseeangelschiffe. Bereits heute sind deren Fanggründe durch die militärischen Warn- und Sperrgebiete in der Hohwachter Bucht erheblich eingeschränkt. Ein Ausweichen auf andere Fanggründe ist auf Grund der zulässigen Fahrbereiche der Schiffe nicht möglich. Eine weitere Einschränkung der Fanggründe ist für die Betriebe existentiell und würde auch den Tourismus in Schleswig-Holstein erheblich belasten. In den geplanten Naturschutzgebieten liegen einige bedeutende Schifffahrtsrouten. Das Verkehrsaufkommen der Freizeitfischerei liegt im Promillebereich des Gesamtverkehrsaufkommens, ein Verbot der Freizeitfischerei ist daher unverständlich.

In seiner Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen fordert der TVSH, auf das Verbot der Freizeitfischerei zu verzichten und argumentiert zum einen mit der Unverhältnismäßigkeit des Verbots gegenüber dem Gesamtverkehrsaufkommen. Zum anderen wird auf die besondere Bedeutung des Angebots der Freizeitfischerei für die Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein hingewiesen.

Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein ein enormer Wirtschaftsfaktor. Die Branche erwirtschaftet einen Bruttoumsatz von 7,5 Milliarden € und verschafft 146.100 Menschen ein durchschnittliches Volkseinkommen. Eine Schwächung dieses bedeutenden Wirtschaftszweiges gilt es zu verhindern.

Der TVSH steht auch in engem Austausch mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, denn auch Mecklenburg-Vorpommern ist durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten in küstennahen Gewässern  in ähnlicher Weise betroffen. Im Rahmen der Verbändeanhörung am 23. Februar in Hamburg wird der TVSH mit dem Tourismusverband des Nachbarlandes gemeinsam an einem Strang ziehen und sich für die Freizeitfischerei einsetzen.