Sturmflutschäden an der Ostsee | 25.01.2019

Tourismusverband Schleswig-Holstein fordert kurzfristige und unbürokratische Unterstützung durch das Land

Mit dem neuen Jahr hat auch die Sturmflutsaison in Schleswig-Holstein begonnen. Eine Umfrage des Tourismusverbands Schleswig-Holstein (TVSH) bei den touristischen Orten an der Ostsee hat ergeben, dass z. T. Schäden in Millionenhöhe entstanden sind.

Neben großflächigen Sandabträgen und Dünenabbrüchen kam es auch zu massiven Seegrasablagerungen, beschädigten Stegen, Promenaden und Wachtürmen sowie zum Verlust von Rad- und Wanderwegen. Breite und attraktive Strände bilden jedoch die Grundlage für einen florierenden Tourismusbetrieb an der Ostsee. In Heiligenhafen beispielsweise ist eine funktionsfähige Infrastruktur zu Saisonbeginn bei den derzeitigen Verhältnissen gefährdet. In anderen touristisch bedeutsamen Orten sind die Schäden so hoch, dass eine Strandnutzung nur noch in Teilbereichen möglich ist.

Bei einem Gespräch mit Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz auf der TVSH-Vorstandssitzung (24. Januar 2019) forderte der Tourismusverband Schleswig-Holstein daher das Land auf, die Gemeinden kurzfristig und unbürokratisch finanziell zu unterstützen.

Stephanie Ladwig, Vorsitzende des TVSH und Landrätin des Kreises Plön: „Aufgrund der Höhe der entstandenen Schäden, die bereits konkret beziffert werden können, sind die betroffenen Orte unter Berücksichtigung der eigenen Haushaltsmittel allein überfordert, die Schäden zu reparieren.“

Die Vorsitzende weiter: „Wir sind uns einig, dass zur Beurteilung der Lage und möglicher Unterstützungsmaßnahmen eine Unterscheidung in touristische Infrastruktur, Sandaufspülungen und Küstenschutz nötig ist. Auch ist es erforderlich, an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten und unterstützende Maßnahmen, zum Beispiel zur Reduzierung von Strand- und Küstenerosionen, besonders zu fördern.“

Neben dem finanziellen Aspekt ist es für die Orte essentiell, dass die Schäden bis zu Beginn der neuen Saison in ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden können. „In diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, die natur- und küstenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Landesbetrieb für Küstenschutz und dem Umweltministerium inhaltlich und zeitlich zu straffen und eine Verfahrenserleichterung bei Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Arbeiten zu realisieren“, so Ladwig. Wichtigster Punkt dabei ist die Zusage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, ohne finanzielle Auswirkung auf die möglicherweise folgende Förderung durch das Land, so die Forderung des TVSH an Minister Buchholz. „Um die Saison zu retten, muss es kurzfristig eine belastbare Aussage des Tourismusministeriums zur Unterstützung der Orte geben.“

Der Minister zeigte auf der TVSH-Vorstandssitzung großes Verständnis für die Situation der Orte. Er konnte vor dem Vorliegen einer aussagekräftigen Schadensbilanz keine Zusage über eine finanzielle Förderung des Landes machen, sicherte aber zu, sich im Sinne des Tourismus beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUND) und dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes (LKN) für eine möglichst unbürokratische Begleitung bei den notwendigen Genehmigungsverfahren einzusetzen.