Seit der ersten Gesetzesnovelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2015 sind neben den großen Wirtschaftsfirmen auch die kommunalen, wirtschaftliche tätigen Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) verpflichtet, alle vier Jahre im Rahmen eines Energieaudits ihren Energieverbrauch überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses betrifft in der Regel die meisten der im Tourismusverband organisierten Betriebe.
Zum Jahresende 2019 ist eine Erneuerung des Audits notwendig, sofern das Anfangsaudit bis zum vorgeschriebenen Termin, den 5.12.2015 umgesetzt wurde. Das dafür zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Finanzen (BAFA) will bis zu 20% der betroffenen Unternehmen in den nächsten Jahren überprüfen und hat auch schon in der Vergangenheit Strafzahlungen bei nicht erfolgten oder verspäteten Audits verhängt.
„Neben der Pflicht zum Audit sind meine Erfahrungen hingegen, dass es durchaus rentabel ist, das Audit bei z.B. Hafenbetrieben oder Schwimmbädern mit größeren Verbrauchern durchzuführen, da die Einsparungen im Energieverbrauch erheblich sein können“ so Bernd Meier, Energieauditor aus Kiel und für viele kommunale Unternehmen tätig. „Insbesondere durch die neue Fördermöglichkeiten der BAFA im Bereich der Energieeffizienz für kommunale Unternehmen ist es sehr interessant, sich neben dem Klimaschutz auch wirtschaftlich mit dem Thema zu befassen.“
Erfreulich ist, dass derzeit im Bundeskabinett eine Änderung des Gesetzes diskutiert wird, mit der die Auditpflicht für Unternehmen mit weniger als 400.000 kWh im Jahr entfallen, im Gegenzug dafür aber die Qualität des Audits selbst, die proaktive Meldung der Auditdurchführung und die Anforderungen an die Auditoren verschärft werden soll.
Die Zeit der Umsetzung ist knapp.
Die Novelle tritt frühestens Ende Juni 2019 in Kraft. In den kommenden Monaten stehen aber auch bei vielen größeren Unternehmen die Wiederholungsaudits an. Da die Auditoren stark nachgefragt sind, könnte es zum Jahresende zu Engpässen kommen. Es beklagen deshalb einige Verbände, dass man mit einer früheren Entscheidung dieses hätte entzerren können. Diejenigen, die sich nah an der Bagatellgrenze befinden, wissen bis zur Verabschiedung der Novelle leider nicht, ob sie ein Audit wieder durchführen müssen.
Sofern die Entscheidung über die Novelle vom Bund vorliegt, werden wir Sie zeitnah über den finalen Wortlaut und Handlungsempfehlungen informieren.
Quelle: bm.e energy consult
Kontakt: Bernd Meier meier@bmeconsult.de