Förderrichtlinien

Helgoland. Foto: Kurverwaltung Helgoland.

Einbindung des TVSH in die Strukturen und Richtlinien für die neuen Förderprogramme

Der Tourismusverband Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass bestehende Finanzierungsinstrumente für die Kommunen optimiert und gegebenenfalls alternative Instrumente entwickelt werden. Er plädiert für eine Gesamtförderstrategie für den Tourismus in Schleswig-Holstein, in die unterschiedliche Förderquellen einbezogen werden.

Landesprogramm Wirtschaft

Das Landesprogramm Wirtschaft (LPW) zielt grundsätzlich auf eine Förderung von Gebietskörperschaften, Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Einrichtungen bzw. Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Träger des Vorhabens sind. Natürliche Personen dürfen weder Vorhabenträger noch in sonstiger Weise Begünstigter von EFRE-Förderungen sein. Soweit sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, kommen sie auch nicht für eine Förderung aus der GRW in Betracht.  

Das Landesprogramm Wirtschaft bündelt Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit ergänzenden Landesmitteln für die wirtschafts- und regionalpolitische Förderung in Schleswig-Holstein. Aus dem EFRE werden bis 2020 rund 271 Mio. Euro, aus der GRW nach derzeitigem Stand voraussichtlich 250 Mio. Euro im Land eingesetzt werden können. Unter dem Leitthema für die Integrierten Territorialen Investitionen "Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste" (ITI Westküste) soll die Wettbewerbsfähigkeit der Westküste Schleswig-Holsteins aus dem EFRE mit Mitteln in Höhe von 30 Mio. Euro gestärkt und unterstützt werden.

Förderrichtlinien aus dem Landesprogramm Wirtschaft

Richtlinie - Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur 

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Bereich: Industrie- und Gewerbegebiete, Technologie- und Gründerzentren, multifunktionale Einrichtungen), (11. November 2015)  

Richtlinie - Förderung nicht-investiver touristischer Projekte/Maßnahmen Natur- und Kulturerbe

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nicht-investiver touristischer Projekte sowie nicht-investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes (14.06.2017)

Richtlinie - Förderung investiver touristischer Projekte/Maßnahmen Natur- und Kulturerbe 

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes (19.6.2018)

Richtlinie - Förderung einzelbetrieblicher Investitionen

Richtlinie für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des LPW (23.10.2018)  

Modernisierungsrichtlinie

Förderung von  Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit  kleiner  und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (13.11.2018)

Internationalisierungsrichtlinie

Richtlinie für die Gewährungvon Zuwendungen zur Förderung der Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Markterschließung im Ausland (18.04.2017)

Landesprogramm Arbeit

Als europaweit fünftes von etwa 190 Programmen hat im September 2014 die EU-Kommission das Operationelle ESF-Programm Schleswig-Holstein genehmigt. Damit fließen in den nächsten sieben Jahren knapp 89 Millionen € aus dem Europäischen Sozialfonds in unser Land, einschließlich der Technischen Hilfe und der sogenannten Leistungsreserve in Höhe von gut 5,3 Millionen Euro. Diese wird ausgezahlt, wenn die bis 2018 im Operationellen Programm gesetzten Ziele erreicht werden. Zusammen mit den Landesmitteln in Höhe von knapp 64 Millionen € und weiteren privaten und öffentlichen Kofinanzierungsmitteln hat das Landesprogramm Arbeit ein Volumen von etwa 240 Millionen €.  

Förderrichtlinien aus dem Landesprogramm Arbeit

Sie finden die Informationen dazu auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Landesprogramm ländlicher Raum

Der ländliche Raum ist das Rückgrat Schleswig-Holsteins. Schon 2007 bis 2013 wurde mit dem Zukunftsprogramm ländlicher Raum die strukturelle Entwicklung und Gestaltung des ländlichen Raums in Schleswig-Holstein unterstützt.  

Das Landesprogramm ländlicher Raum 2014 bis 2020 setzt auf bewährte Maßnahmen des bisherigen Förderprogramms auf und ist entsprechend den veränderten Zielsetzungen neu ausgerichtet und erweitert worden.  

Für das Landesprogramm ländlicher Raum des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume stehen im Förderzeitraum 2014–2020 insgesamt etwa 620 Mio. Euro zur Verfügung, davon ca. 420 Mio. Euro aus dem ELER, die durch rund 200 Mio. Euro kofinanziert werden.  

Förderrichtlinien zum Landesprogramm ländlicher Raum

Informationen zu der neuen Förderrichtlinie des MELUR mit der Zusammenstellung der speziellen Förderinfos zu den drei LPLR-Leitprojekten „ländlicher Tourismus“,  „Erhaltung des kulturellen Erbes“ sowie „lokale Basisdienstleistungen“ erhalten Sie hier:  

Ländlicher Tourismus: kleine touristische Infrastruktur, Fremdenverkehrsinformation

Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Zur Stärkung des ländlichen Tourismus können insbesondere Infrastrukturvorhaben zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, zur Natur- und Umweltbildung gefördert werden  

Erhaltung des kulturellen Erbes

Diese Maßnahme trägt durch die Stärkung der kulturellen Identität und durch die touristische Inwertsetzung zur positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. Durch die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung des materiellen Kulturgutes trägt sie zur Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Region bei und macht darüber hinaus auch für Urlauber attraktiver.  

Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten

Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungsräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahme trägt insbesondere durch die Sicherung der Nahversorgung und ländlicher Bildungsangebote zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung bei.