Gegenseitige Anerkennung der Kurkarten/Gästekarten
30 Jahre gegenseitige Anerkennung der Kurkarten/Gästekarten*
Die meisten Kurabgabe erhebenden Gemeinden haben rechtsverbindlich der gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten in Schleswig-Holstein zugestimmt.
Dadurch hat jeder schleswig-holsteinische Urlaubsgast, der im Besitz einer Kurkarte aus einer der nachfolgend aufgelisteten Gemeinden ist, das Recht zum einmaligen kurabgabefreien Besuch in einer anderen in der Liste aufgeführten schleswig-holsteinischen Tourismusgemeinde im Rahmen eines Tagesausflugs.
Dabei ist nicht nur der Strandbesuch in diese Regelung einbezogen, sondern auch die Nutzung von anderen Einrichtungen und der Besuch von bestimmten Veranstaltungen werden durch die Kurkarte vergünstigt.
In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte zum einmaligen kurabgabefreien Besuch anerkannt:
Ostsee
Blekendorf
Dahme
Eckernförde
Fehmarn (inselweit)
Glücksburg
Grömitz
Großenbrode
Heikendorf
Heiligenhafen
Hohwacht
Kellenhusen
Laboe
Neustadt/Pelzerhaken/ Rettin
Scharbeutz
Schönberg
Schönhagen
Schwedeneck
Sehlendorfer Strand
Sierksdorf
Strande
Timmendorfer Strand
Travemünde
Weißenhäuser Strand
Binnenland
Bad Bramstedt
Bad Malente
Bad Schwartau
Bosau
Dersau
Mölln
Plön
Nordsee
Büsum
Büsumer Deichhausen
Dagebüll
Elisabeth-Sophien-Koog
Friedrichskoog
Hallig Langeneß
Hallig Oland
Helgoland
Nordstrand
Pellworm
Tönning
Westerdeichstrich
Die teilnehmenden Orte informieren die zuständigen Mitarbeiter, die Kurkartenkontrolleure und die weiteren im Tourismus Tätigen, die Kontakt zu Gästen haben, über die Aktion und die teilnehmenden Orte.
* Gästekarten auf Grundlage einer gültigen Kurabgabesatzung.
Die Liste der teilnehmenden Orte können Sie hier downloaden.