Gegenseitige Anerkennung der Kurkarten/Gästekarten

Sylt. Foto: Insel Sylt Tourismus-Service GmbH.

30 Jahre gegenseitige Anerkennung der Kurkarten/Gästekarten*  

Die meisten Kurabgabe erhebenden Gemeinden haben rechtsverbindlich der gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten in Schleswig-Holstein zugestimmt.  

Dadurch hat jeder schleswig-holsteinische Urlaubsgast, der im Besitz einer Kurkarte aus einer der nachfolgend aufgelisteten Gemeinden ist, das Recht zum einmaligen kurabgabefreien Besuch in einer anderen in der Liste aufgeführten schleswig-holsteinischen Tourismusgemeinde im Rahmen eines Tagesausflugs.  

Dabei ist nicht nur der Strandbesuch in diese Regelung einbezogen, sondern auch die Nutzung von anderen Einrichtungen und der Besuch von bestimmten Veranstaltungen werden durch die Kurkarte vergünstigt.  

In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte zum einmaligen kurabgabefreien Besuch anerkannt:

Ostsee

Blekendorf

Dahme

Eckernförde

Fehmarn (inselweit)

Glücksburg

Grömitz

Großenbrode

Heikendorf

Heiligenhafen

Hohwacht

Kellenhusen

Laboe

Neustadt/Pelzerhaken/ Rettin

Scharbeutz

Schönberg

Schönhagen

Schwedeneck

Sehlendorfer Strand

Sierksdorf

Strande

Timmendorfer Strand

Travemünde

Weißenhäuser Strand

Binnenland

Bad Bramstedt

Bad Malente

Bad Schwartau

Bosau

Dersau

Mölln

Plön

Nordsee

Büsum

Büsumer Deichhausen

Dagebüll

Elisabeth-Sophien-Koog

Friedrichskoog

Hallig Langeneß

Hallig Oland

Helgoland

Nordstrand

Pellworm

Tönning

Westerdeichstrich

Die teilnehmenden Orte informieren die zuständigen Mitarbeiter, die Kurkartenkontrolleure und die weiteren im Tourismus Tätigen, die Kontakt zu Gästen haben, über die Aktion und die teilnehmenden Orte.

* Gästekarten auf Grundlage einer gültigen Kurabgabesatzung.

Die Liste der teilnehmenden Orte können Sie hier downloaden.