Beitragsrechner

Mit diesem Beitragsrechner haben Sie die Möglichkeit, den Beitrag für Ihre Gemeinde, Stadt, Landgemeinde, Ihren Kreis, Tourismusverein oder Ihr Amt einfach zu berechnen.
Diese Berechnung soll Ihnen zunächst nur zu Ihrer Orientierung dienen. Nähere Einzelheiten würden wir selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erläutern.

Berechnung für Gemeinden, Städte, Landgemeinden, Ämter und Tourismusvereine sowie deren Zusammenschlüsse

Für Neumitglieder werden die jeweiligen Zahlen des Vorjahres zugrunde gelegt.

Sie müssen lediglich die Anzahl der Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben (inkl. Vorsorge- und Rehakliniken, Jugendherbergen und Erholungsheimen; ohne Camping) laut aktuell verfügbarer Übernachtungsstatistik des Statistikamtes Nord und die Anzahl der Ihnen aktuell vorliegenden Übernachtungen in privaten Beherbergungsbetrieben (Betriebe mit weniger als 10 Betten) in das erste Feld eintragen sowie die aktuelle Anzahl der Übernachtungen auf Campingplätzen (mit Ausnahme von Jugendzeltlagern der Gemeinde bzw. des Amtes) in das zweite Feld.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 1.200,- Euro* und höchstens 18.500,- Euro*.

* zzgl. Indexanpassung gemäß § 1 Abs. 8 TVSH-Beitragsordnung, 2024: +2,9 %

Anzahl der Übernachtungen in gewerblichen und privaten Beherbergungsbetrieben:
(z.B.: 125000)

Anzahl der Übernachtungen auf Campingplätzen:
(z.B.: 7500)

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(Hinweis: Ist auch die betreffende Gemeinde Mitglied, so vermindert sich der Beitrag von Tourismusvereinen auf 10 Prozent der Beitragsleistung der Gemeinde.)

Berechnung für Kreise

Der Grundbeitrag beträgt 5.800* Euro. Bei Übernachtungszahlen von über 500.000 bis 1 Mio. entsteht ein Zusatzbeitrag von 1.800 Euro*. Bei Übernachtungszahlen von über 1 Mio. bis 5 Mio. entsteht ein Zusatzbeitrag von 3.800 Euro*. Bei Übernachtungszahlen von über 5 Mio. entsteht ein Zusatzbeitrag von 5.800 Euro*. Bitte rufen Sie in dem Feld unten die Kategorie auf, die der jährlichen Übernachtungszahl Ihres Kreises entspricht (laut Statistikamt Nord aus dem Vorvorjahr).

* zzgl. Indexanpassung gemäß § 1 Abs. 8 TVSH-Beitragsordnung, 2024: + 2,9 %


Anzahl der Übernachtungen des Kreises aus dem Vorvorjahr:


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