Förderung im Tourismus
Ein zentraler Erfolgsfaktor für den dynamischen Wandel und die Trendwende im Schleswig-Holstein-Tourismus ab Mitte der 2000er Jahre war die umfangreiche Investitionstätigkeit der Kommunen und Betriebe.
Diese Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur wären ohne die finanziellen Mittel des Landes, des Bundes und der EU nicht möglich gewesen.
Engagement des TVSH
Der TVSH setzt sich dafür ein, dass neben der Bereitstellung öffentlicher Mittel zur Förderung der touristischen Infrastruktur auch die einzelbetriebliche Förderung und die Förderung von Sonderprojekten in den Bereichen Qualität, Innovation, Nachhaltigkeit und Netzwerkbildung erhalten bleiben.
Tourismusförderung auf Landesebene
Die Landesregierung bietet verschiedene Fördermöglichkeiten – insbesondere mit dem Landesprogramm Wirtschaft – zur Umsetzung der Tourismusstrategie an.
- Förderung von Beherbergungsbetrieben aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 - Förderangebote im Bereich touristischer Infrastrukturprojekte und für nicht-investive touristische Vorhaben im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027:
Zu weiteren Fördermöglichkeiten, die in Schleswig-Holstein auch für die Umsetzung touristischer Projekte genutzt werden können, gehören beispielsweise die Programme:
- Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)
- LEADER/AktivRegion
- Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)
- Fonds für Barrierefreiheit
- Förderung des ländlichen Raums 2023-2027 (ELER)
- Städtebauförderung
- Landesprogramm Arbeit 2021 bis 2027 (ESF)