Gegenseitige Anerkennung Kurkarten
Viele Gemeinden in Schleswig-Holstein haben sich zusammengeschlossen, um die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten und Gästekarten zu ermöglichen.
Das bedeutet: Jeder Gast, der eine Kur- oder Gästekarte einer der teilnehmenden Gemeinden besitzt, kann während seines Aufenthaltes im Rahmen eines Tagesausfluges eine andere dieser Gemeinden besuchen – ganz ohne zusätzliche Kurabgabe.
Dieses Angebot gilt nicht nur für den freien Zugang zu Stränden, sondern auch für zahlreiche weitere Einrichtungen. Auch der Besuch bestimmter Veranstaltungen ist mit der Kur-/Gästekarte ermäßigt.
Teilnehmende Orte
In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte zum einmaligen kurabgabefreien Besuch anerkannt:
Ostsee:
- Blekendorf
- Dahme
- Eckernförde
- Fehmarn (inselweit)
- Glücksburg
- Grömitz
- Großenbrode
- Heikendorf
- Heiligenhafen
- Hohwacht
- Kellenhusen
- Laboe
- Neustadt/Pelzerhaken/ Rettin
- Scharbeutz
- Schönberg
- Schönhagen
- Schwedeneck
- Sehlendorfer Strand
- Sierksdorf
- Strande
- Timmendorfer Strand
- Travemünde
- Weißenhäuser Strand
Binnenland:
- Bad Bramstedt
- Bad Malente
- Bad Schwartau
- Bosau
- Dersau
- Mölln
- Plön
Nordsee:
- Büsum
- Büsumer Deichhausen
- Dagebüll
- Elisabeth-Sophien-Koog
- Friedrichskoog
- Hallig Langeneß
- Hallig Oland
- Helgoland
- Nordstrand
- Pellworm
- Tönning
- Westerdeichstrich
Hintergrund
Die teilnehmenden Gemeinden stellen sicher, dass alle relevanten Mitarbeiter, einschließlich der Kurkartenkontrolleure und der touristischen Fachkräfte mit Gästekontakt, über die Aktion und die teilnehmenden Orte informiert werden.
Beratung und Unterstützung
Sie interessieren sich für eine Teilnahme am Projekt „Gegenseitige Anerkennung Kurkarten“?
Ihre Ansprechpartnerin beim TVSH
Hella Sandberg
E-Mail: hella.sandberg@tvsh.de