Ferienregelung
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2020 zum Sommerferienkorridor 2025 bis 2030 mit einem Ferienkorridor von gerade einmal 80 Tagen in fünf von sechs Jahren ist eine Enttäuschung für den Deutschlandtourismus. Lediglich für das Jahr 2029 ist ein Zeitraum von 87 Tagen geplant. Erneut wurden die berechtigten Interessen und Argumente der schleswig-holsteinischen Tourismusbranche nicht berücksichtigt.
Hintergrund
Im „Hamburger Abkommen“ der Ministerpräsidenten der Länder von 1964 wurde vereinbart, dass Schülern jährlich eine Zahl von 75 freien Werktagen zusteht. Die Zeiträume der Sommerferien legt dabei die Kultusministerkonferenz fest. Die Regelung erfolgt jeweils für einen längeren Zeitraum. Der bundesweite mögliche Zeitkorridor für den Gesamtzeitraum der Sommerferien liegt bei 90 Tagen. Tatsächlich genutzt werden davon seit 2001 durchschnittlich 81,1 Tage (Stand 2025). Der Negativrekord für den Gesamtzeitraum der Sommerferien lag im Jahr 2014 bei nur 73 Tagen.
Position des TVSH
Regelungen, die den Sommerferienzeitraum auf weniger als 90 Tage verkürzen, werden aus touristischer Sicht als nachteilig bewertet und abgelehnt. Der TVSH setzt sich dafür ein, den gesamten Zeitraum der Sommerferien in Deutschland zu verlängern. Dafür ist es notwendig, dass auch die Bundesländer, die bisher nicht am rollierenden System teilnehmen, mehr Flexibilität zeigen.
Auswirkungen einer Verkürzung des Sommerferienkorridors
Eine Verkürzung des Sommerferienkorridors auf unter 90 Tage hat Auswirkungen auf die Bereiche Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik/Schulpädagogik und Verkehrspolitik.