1. Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030 umsetzen und weiterdenken
Die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030 bildet seit dem Beschluss durch Landeskabinett und Landtag im Jahr 2022 den zentralen strategischen Handlungsrahmen für die Tourismusentwicklung in Schleswig-Holstein. Vor diesem Hintergrund ist die konsequente Umsetzung der Tourismusstrategie von zentraler Bedeutung für den Schleswig-Holstein-Tourismus. Gleichzeitig müssen Strategiezyklen künftig stärker an die Dynamik der touristischen Entwicklung angepasst werden. Hierfür braucht es ein kontinuierliches Monitoring sowie eine regelmäßige Überprüfung, ob die strategischen Ziele und Maßnahmen noch den aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen entsprechen oder angepasst werden müssen.
Mit dem Auslaufen der Strategie in der kommenden Legislaturperiode bedarf es einer frühzeitigen Evaluierung und Weiterentwicklung, um Planungssicherheit für alle Akteure zu gewährleisten.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass eine Strategie nur erfolgreich sein kann, wenn ihre Umsetzung kontinuierlich begleitet und gesteuert wird. Das seit 2024 bei der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TA.SH) eingerichtete Umsetzungsmanagement (UM) übernimmt hierbei eine wichtige Koordinierungsfunktion. Gleichzeitig ist angesichts der Vielzahl an Handlungsfeldern und Leitprojekten eine regelmäßige Überprüfung der Aufgaben und inhaltlichen Ausrichtung des Umsetzungsmanagements zwingend notwendig. Künftig sollte der Fokus noch stärker auf der konkreten, impulsgebenden Umsetzung der Strategie liegen, insbesondere auf der Initiierung zentraler Projekte mit Hebelwirkung für den gesamten SH-Tourismus sowie auf einer besseren Vernetzung der Handlungsfelder. So kann die Tourismusstrategie als aktives Steuerungsinstrument im Schleswig-Holstein-Tourismus weiter gestärkt werden.
Maßnahmen von zentraler Bedeutung:
- Die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030 muss umgesetzt und mit angemessenen finanziellen Mitteln unterlegt werden. Ab 2028 ist die Strategie systematisch zu evaluieren sowie durch ein kontinuierliches Monitoring und eine regelmäßige Überprüfung der Ziele und Maßnahmen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel muss es sein, rechtzeitig vor dem Auslaufen der Strategie im Jahr 2030 einen neuen, dynamischen strategischen Rahmen zu entwickeln und verlässliche Rahmenbedingungen für den Schleswig-Holstein-Tourismus auch über das Jahr 2030 hinaus zu gewährleisten. Hierfür bedarf es eines klaren Bekenntnisses der neuen Landesregierung.
- Die Finanzierung des Umsetzungsmanagements (UM) ist mindestens bis zum Auslaufen der Tourismusstrategie 2030 sicherzustellen. Gleichzeitig sind Aufgaben und Zielsetzung zu überprüfen, um eine strategische Kurskorrektur einzuleiten und das UM stärker auf die konkrete, projektorientierte Umsetzung der Tourismusstrategie auszurichten.
- Die Richtlinie des Landes zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus soll über das Jahr 2027 hinaus in gleichbleibender finanzieller Ausstattung und für einen vergleichbaren Zeitraum verlängert werden.