8. Bäderverordnung langfristig sichern
Die Bäderverordnung (BäderVO) ist ein zentraler Standortfaktor für den Tourismus in Schleswig-Holstein. Sie ermöglicht touristisch geprägten Orten bedarfsgerechte Ladenöffnungszeiten und trägt damit wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit der Destinationen sowie zur Attraktivität der Innenstädte und Urlaubsorte bei. Gerade das Einkaufserlebnis zählt für viele Gäste zu den wichtigsten Urlaubsaktivitäten und ist ein bedeutender Bestandteil der touristischen Angebotsqualität.
In den Städten des Landes führen längere Ladenöffnungszeiten zu einer Belebung der Innenstädte und ermöglichen durch eine nachfrageorientierte Angebotsgestaltung die Gewinnung neuer Gästegruppen aus dem In- und Ausland.
Die bestehende Regelung basiert auf einem Kompromiss zwischen Land, Kirchen, Wirtschaft und Verbänden. Sie wurde mit einer Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen. Von dieser Option wurde nach 2018 im Jahr 2023 zum zweiten Mal Gebrauch gemacht und gilt unverändert bis zum 13. Dezember 2028. Aus Sicht des TVSH hat sich dieser Kompromiss bewährt und sorgt für wichtige Rechts- und Planungssicherheit.
Eine Einschränkung der Öffnungszeiten hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen für Handel, Gastronomie und Tourismusorte. Insbesondere kleinere Betriebe sind auf die zusätzlichen Umsätze an Sonn- und Feiertagen angewiesen, um ihre wirtschaftliche Existenz und damit Arbeitsplätze zu erhalten.
Maßnahme von zentraler Bedeutung:
- Eine rechtssichere Verlängerung und langfristige Sicherung der Bäderverordnung in Schleswig-Holstein über das Jahr 2028 hinaus ist erforderlich, um touristisch geprägten Orten auch künftig bedarfsgerechte Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen und Betrieben, Beschäftigten sowie Kommunen Planungssicherheit zu geben.