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9. Sommerferienregelung zukunftsfähig gestalten

Die Sommerferienregelung ist für den Schleswig-Holstein-Tourismus von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Als tourismusstarkes Bundesland mit einer hohen Konzentration der Nachfrage auf die Sommermonate ist Schleswig-Holstein in besonderem Maße auf eine möglichst breite zeitliche Verteilung der Ferien angewiesen. Eine weitere Verkürzung des Ferienkorridors darf daher nicht erfolgen; vielmehr muss mindestens der bisherige Status quo gesichert und langfristig wieder ein 90-Tage-Korridor angestrebt werden. Der von der Kultusministerkonferenz beschlossene Ferienkorridor für die Jahre 2025 bis 2030 bleibt mit überwiegend nur 80 Tagen deutlich hinter dem möglichen 90-Tage-Korridor zurück und berücksichtigt die Interessen der Tourismuswirtschaft nicht ausreichend. Die Optimierung der Sommerferienregelung muss daher zur „Chefsache“ des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin werden. 

Eine Verkürzung des Ferienkorridors führt zu einer stärkeren Verdichtung der Nachfrage in wenigen Wochen und damit zu höheren Belastungen für Verkehrsinfrastruktur, touristische Angebote und Beschäftigte. Gleichzeitig entstehen wirtschaftliche Nachteile für Betriebe und Kommunen, da sich die touristische Nachfrage noch deutlicher auf kurze Spitzenzeiten konzentriert und Randzeiten wirtschaftlich geschwächt werden. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen sind jedoch auf eine möglichst gleichmäßige Auslastung angewiesen. 

Auch aus Sicht von Familien und Gästen ist eine stärkere Entzerrung der Sommerferien sinnvoll. Kürzere Ferienkorridore führen zu steigenden Preisen, geringerer Verfügbarkeit von Unterkünften sowie höherem Verkehrsaufkommen und haben so insbesondere für die Reiseplanung von Familien mit schulpflichtigen Kindern negative Folgen.

Maßnahmen von zentraler Bedeutung:

  • Die vollständige Ausschöpfung des 90-Tage-Korridors für die gestaffelten Sommerferien ab dem Jahr 2031 und eine Beteiligung aller Bundesländern (auch Bayerns und Baden-Württembergs) am rollierenden System.
  • Es bedarf eines klaren Eintretens der Landesregierung Schleswig-Holsteins gegenüber der Kultusministerkonferenz für eine tourismus- und familienfreundliche Sommerferienregelung. Darüber hinaus muss die Optimierung der Sommerferienregelung zur „Chefsache“ des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin werden.

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Aktivitäten des TVSH zur Sommerferienregelung