Radverkehr in Schleswig-Holstein

Lübecker Bucht. Tourismus-Agentur Lübecker Bucht, Foto: Gregor Lengler.

Als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein wurde unter dem Motto „Ab aufs Rad im echten Norden“ die Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 am 25.08.2020 vom Landeskabinett verabschiedet. Ein zentrales Anliegen der Radstrategie ist, Schleswig-Holstein unter die Top-3-Bundesländer im Radtourismus zu bringen.

Wichtiges Begleitgremium zur Umsetzung und Koordination der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 ist der „Runde Tisch Radverkehr“, der ca. zwei Mal im Jahr tagt. Die Geschäftsführerin des TVSH, Dr. Catrin Homp ist Teil dieses Gremiums.

Das Thema Radtourismus ist eins von sieben Handlungsfeldern. Für alle Handlungsfelder sind sog. Quick Wins (Kurzfristmaßnahmen mit Impulswirkung) definiert worden; im Handlungsfeld Tourismus ist die Entwicklung einer Qualitätsroute im Radtourismus vorgesehen. Die Umsetzung wird von einer (agilen) Expertenrunde begleitet, der „Radwerkstatt Tourismus“; auch hier ist Dr. Catrin Homp dabei.

Somit ist der TVSH eng in die Umsetzung der Radstrategie eingebunden und kann Einfluss nehmen.

Förderprogramme für den Radverkehr in Schleswig-Holstein

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung mit dem Klimaschutzpaket Fahrrad bis 2023 zusätzliche Mittel zur Förderung des Radverkehrs in Höhe von 900 Mio. Euro zur Verfügung.

Gefördert werden damit

  • der Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“,
  • das Sonderprogramm „Stadt und Land“,
  • innovative Modellvorhaben des Radverkehrs,
  • das bestehende Finanzhilfeprogramm „Radschnellwege“.

„Radnetz Deutschland“– 45 Mio. € Zuschüsse
Mit diesem Förderprogramm sollen bis 2023 Zuschüsse in Höhe von bis zu 45 Mio. € für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ vor allem an Länder und Kommunen ausgereicht werden. Gefördert werden sollen der Radroutenplaner Deutschland sowie Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen, beispielsweise Lückenschlüsse, die Entwicklung gemeinsamer Streckenstandards und der Aufbau begleitender Infrastruktur an den national bedeutsamen Radwegen, in das sogenannte D-Routennetz und das Hauptroutennetz der Länder.

Auch schleswig-holsteinische Kommunen können sich im Rahmen des neuen Förderprogramms des Bundes am Ausbau und der Erweiterung des Radnetzes Deutschland beteiligen. 

In Schleswig-Holstein betrifft dies folgende Radfernwege:

  • D1 – Nordseeküstenradweg
  • D2 – Ostseeküstenradweg
  • D7 - Ochsenweg (nur Westroute)
  • D10 – Elberadweg
  • Iron-Curtain-Trail-Streckenabschnitte im Kreis Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt Lübeck

Das Infoblatt des Landes Schleswig-Holstein zum Bundesprogramm „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ enthält Antworten zu den Fragen der Fördermöglichkeiten, der Höhe der Förderung und Ansprechpartner.

Anträge für investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sind bis zum 02.08.2021 einzureichen. Für nicht investive Maßnahmen (Marketingmaßnahmen) ist die Einreichungsfrist der 31.05.2021. Sofern nach den Antragsfristen noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist auch eine spätere Antragstellung möglich. Ende des Förderzeitraums für alle Maßnahmen ist der 31.12.2023.

Nähere Informationen, auch zur Antragstellung, finden Sie unter nachfolgenden Links:

Sonderprogramm „Stadt und Land“ – bis zu rd. 657 Mio. € Finanzhilfen
Für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ stehen bis 2023 bis zu rd. 657 Mio. € Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung. Auf Schleswig-Holstein entfallen ca. 28 Mio. Euro. Damit sollen der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder -unterführungen inkl. Beleuchtung und Wegweisung, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser sowie der Lastenradverkehr gefördert werden. Zu beachten ist, dass ausschließlich touristische Maßnahmen nicht förderfähig sind.

Die Richtlinie samt Antragsformular sind über https://www.schleswig-holstein.de/radverkehr abrufbar.

Infostelle „Fahrradparken am Bahnhof“

Um eine eigenständige Bearbeitung und Koordination durch die beteiligten Kommunen im Rahmen des Baus von Radabstellanlagen/Fahrradparkhäusern informatorisch zu unterstützen, wurde mit zeitlicher Befristung bis Ende 2023 eine Informationsstelle geschaffen, welche die Sammlung der relevanten Wissensbestände sowie deren aktive und serviceorientierte Weitergabe insbesondere an die interessierten Kommunen, aber auch an sonstige relevante Akteure realisiert. Deshalb wurde die Infostelle „Fahrradparken am Bahnhof“ ins Leben gerufen, die am 1.7.2021 ihren Dienst aufgenommen hat. Alle Informationen finden Sie unter radparken.info; die Internetseite wird sukzessive um neue Wissensinhalte und Angebote erweitert.

Förderung von E-Lastenfahrrädern
Mit der ab dem 1. März 2021 geltenden E-Lastenfahrrad-Richtlinie werden die Fördervoraussetzungen für elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger gesenkt. Etliche Modelle, deren Förderung bisher abgelehnt werden musste, sind jetzt förderbar. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAFA.

Radstrategie Schleswig-Holstein 2030

Lesen Sie hier die Langfassung der Radtrategie Schleswig-Holstein 2030.

Radstrategie Schleswig-Holstein 2030